Satzungsänderung e.V.Sitz
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Satzungsänderung e.V.Sitz
Hallo an alle
Ich habe mal eine Frage.Wir haben die Information bekommen das in der Satzung nicht stehen darf das der Sitz beim
1.Vorsitzenden in Hamminkeln ist.Jetzt haben wir beschlossen das der Sitz in Cottbus ist und dort 3 Vorstandsmitglieder vor Ort sind.Jetzt ist das
auch wieder nicht richtig.Was soll man denn jetzt glauben,Jetzts soll es wieder Hamminkeln werden ???
Ich habe mal einen Auszug aus dem Veinsrecht gezogen,wo nicht geschrieben steht eine genaue Adresse-
cc) Sitz
Jeder Verein braucht einen Sitz. Der Sitz muss in Deutschland sein, denn nach dem Sitz bestimmen sich gerichtliche und behördliche Zuständigkeiten,
insbesondere auch die Zuständigkeit des Registergerichts. Er wird in der Satzung festgelegt und ist im Grundsatz frei bestimmbar.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Verein an seinem gewählten Sitz tatsächlich zumindest postalisch zu erreichen ist.
Zu beachten ist außerdem, dass der Ort genau bestimmt sein muss, wobei ausreicht, dass als Sitz der Name einer Gemeinde angegeben wird (zum Beispiel Sitz des Vereins ist Berlin).
Wenn der Sitz nicht festgelegt wird, dann gilt nach Paragraph 24 Bürgerliches Gesetzbuch als Sitz der Ort der Verwaltung, also der Ort,
an dem die Vereinsorgane schwerpunktmäßig tätig sind. Für eingetragene Vereine ist diese Vorschrift allerdings nicht relevant.
Ein Verein darf nämlich nicht eingetragen werden, wenn in der Satzung kein Sitz bestimmt wurde.
Vieleicht kann sich ja mal ein Vorstandsmitglied oder alle an diesem Thema beteiligen.
Gruß Norbert
Ich habe mal eine Frage.Wir haben die Information bekommen das in der Satzung nicht stehen darf das der Sitz beim
1.Vorsitzenden in Hamminkeln ist.Jetzt haben wir beschlossen das der Sitz in Cottbus ist und dort 3 Vorstandsmitglieder vor Ort sind.Jetzt ist das
auch wieder nicht richtig.Was soll man denn jetzt glauben,Jetzts soll es wieder Hamminkeln werden ???
Ich habe mal einen Auszug aus dem Veinsrecht gezogen,wo nicht geschrieben steht eine genaue Adresse-
cc) Sitz
Jeder Verein braucht einen Sitz. Der Sitz muss in Deutschland sein, denn nach dem Sitz bestimmen sich gerichtliche und behördliche Zuständigkeiten,
insbesondere auch die Zuständigkeit des Registergerichts. Er wird in der Satzung festgelegt und ist im Grundsatz frei bestimmbar.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Verein an seinem gewählten Sitz tatsächlich zumindest postalisch zu erreichen ist.
Zu beachten ist außerdem, dass der Ort genau bestimmt sein muss, wobei ausreicht, dass als Sitz der Name einer Gemeinde angegeben wird (zum Beispiel Sitz des Vereins ist Berlin).
Wenn der Sitz nicht festgelegt wird, dann gilt nach Paragraph 24 Bürgerliches Gesetzbuch als Sitz der Ort der Verwaltung, also der Ort,
an dem die Vereinsorgane schwerpunktmäßig tätig sind. Für eingetragene Vereine ist diese Vorschrift allerdings nicht relevant.
Ein Verein darf nämlich nicht eingetragen werden, wenn in der Satzung kein Sitz bestimmt wurde.
Vieleicht kann sich ja mal ein Vorstandsmitglied oder alle an diesem Thema beteiligen.
Gruß Norbert
Re: Satzungsänderung e.V.Sitz
Hallo Norbert und alle anderen Vorstandsmitglieder,
Nachdem ich, wie allen bekannt ist, von Hans Dieter am 12.11.2012 angerufen worde, möchte ich mich nochmals zum Sitz unseres Vereins äußern.
In der am 10.11.2012 stattgefundenen VS wurde darüber gesprochen den Sitz nach Cottbus zu legen. Diese Überlegung waren rein praktischer und organisatorischer Natur, da im Einzugsgebiet numehr 3 Vorstandmitglieder (Bernd, Sascha u. ich) ansässig sind.
Im § 4 unserer Satzung steht, dass der vertretungsberechtigte Vorstand aus dem 1. und 2. Vorsitzenden besteht. Danach bestimmte sich auch der Sitz des Vereins.
Das haben wir in unserer VS nicht bedacht und ist mir auch erst nach dem Telefonat mit Hans Dieter bewußt geworden.
Ich werde, wie mit allen Vorstandmitglieder abgesprochen, das Vorstandprotokoll dahingehend ändern, dass der Punkt 2 "Änderung des Satzungsentwurfes" nicht abschließend behandelt wurde und eine Vertagung notwendig war.
Jürgen
Nachdem ich, wie allen bekannt ist, von Hans Dieter am 12.11.2012 angerufen worde, möchte ich mich nochmals zum Sitz unseres Vereins äußern.
In der am 10.11.2012 stattgefundenen VS wurde darüber gesprochen den Sitz nach Cottbus zu legen. Diese Überlegung waren rein praktischer und organisatorischer Natur, da im Einzugsgebiet numehr 3 Vorstandmitglieder (Bernd, Sascha u. ich) ansässig sind.
Im § 4 unserer Satzung steht, dass der vertretungsberechtigte Vorstand aus dem 1. und 2. Vorsitzenden besteht. Danach bestimmte sich auch der Sitz des Vereins.
Das haben wir in unserer VS nicht bedacht und ist mir auch erst nach dem Telefonat mit Hans Dieter bewußt geworden.
Ich werde, wie mit allen Vorstandmitglieder abgesprochen, das Vorstandprotokoll dahingehend ändern, dass der Punkt 2 "Änderung des Satzungsentwurfes" nicht abschließend behandelt wurde und eine Vertagung notwendig war.
Jürgen
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